Neuerung bei der Beantragung von Personalausweis oder Reisepass

Digitales Lichtbild ab 01. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Das heißt, ab diesem Stichtag darf die Gemeindeverwaltung keine Papierbilder mehr für Ausweise annehmen. Das schreibt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 vor. Das Bundesinnenministerium will so Manipulationen durch das sog. „Morphing“ verhindern.
(Morphing ist ein computergestützter Spezialeffekt, bei dem zwei Bilder ohne eine sichtbare Stufe zu einem Bild verschmelzen. Dabei werden markante Bildelemente des Ursprungsbilds wie etwa Mund, Augen und Objektränder so verzerrt, dass sie sich dem Zielbild anpassen.)

Sie haben ab Mai 2025 die Möglichkeit, direkt bei Antragstellung im Bürgerbüro das digitale Lichtbild gegen eine Gebühr von 6,00 € aufnehmen zu lassen – hierfür stehen zwei Aufnahmesysteme (sogenannte Point ID Geräte) der Bundesdruckerei zur Verfügung. 
Alternativ können Sie weiterhin einen Fotografen oder eine Drogerie (z.B. dm Drogeriemarkt) aufsuchen, die das digitale Lichtbild in einem cloudbasierten Verfahren zur Verfügung stellen. Hierzu erhalten Sie vom Fotografen einen QR-Code, den Sie dann im Bürgerbüro vorlegen müssen.

Die Cloud-Lösung des Fotoverbandes RingFoto wird voraussichtlich die einzige Lösung sein, an die sich Fotostudios anbinden können. Unter der privaten Website: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe können Bürgerinnen und Bürger selbstständig nach Fotodienstleistern in einer bestimmten Region suchen.

Hier die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:


ab 1. Mai 2025 Passbild nur noch in digitaler Form
 
Fotos auf Papier oder ausgedruckte Lichtbilder sind nicht mehr zulässig und können nicht mehr angenommen werden
 
Lichtbilder können direkt im Rathaus an sog. Self-Terminals elektronisch erstellt und medienbruchfrei in den Antragsprozess übernommen werden
 
Zudem bieten viele zertifizierte Fotografen und die Drogeriemarktkette „DM“ den Service an. Die Fotos werden den Bürgerbüros dann über einen gesicherten, elektronischen Weg zur Verfügung gestellt. 
 
Für die Erstellung des Lichtbildes werden 6,00 € fällig zusätzlich zu den Kosten für den Pass oder Personalausweis.
 
Das Lichtbild kann dem Bürger nicht digital zugestellt oder ausgedruckt werden
 
Direktversand des Passes oder Ausweises nach Hause für zusätzlich 15,00 € ist möglich (siehe weitere Informationen Direktversand)
 
Für Führerscheine werden weiterhin biometrische Passfotos in Papierform benötigt

Informationen zum Direktversand von Ausweisen:

Mit der Option Direktversand können Sie sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr.
Die Deutsche Post AG wird Ihnen per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich. Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen. Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Frist die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen. Die 15,00 € erhalten Sie nicht zurück.
Wissenswertes:

Bei Personalausweisen, /elektronischen Aufenthaltstiteln/ eID-Karten für Unionsbürger ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.
 Der alte Reisepass/ Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht, weil der Postzustelldienst ausschließlich die Postsendung mit dem neuen Ausweisdokument übergeben darf. Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich. Für Kinder ist ein Direktversand des Ausweisdokuments nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde abholen.

Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich. Der Direktversand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Grund: Kann die Sendung mit dem Ausweisdokument nicht zugestellt werden, ist als Rücksende-Adresse immer die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz vorgesehen. Nach der Identitätsprüfung wird an der Wohnungstür vom Postzustelldienst ausschließlich die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Er nimmt weder alte Ausweise zum Rücktransport an die Behörde entgegen noch entwertet er alte Ausweisdokumente. Der Postzustelldienst darf die Sendung mit dem Ausweisdokument nur an den Adressaten persönlich übergeben. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden. Durch die notwendige Entwertung Ihres alten Personalausweises bei der Beantragung steht Ihnen die Online-Ausweisfunktion ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung. Erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN haben Sie wieder einen einsatzbereiten Online-Ausweis.