Thema Ladeinfrastruktur

Bei der Ladeinfrastruktur muss man zwischen privater Ladeinfrastruktur, Haushaltssteckdose (2,3 kW Leistung) oder Wallbox (11 kW Leistung) und öffentlicher Ladeinfrastruktur als Ladesäule (22 kW Leistung oder mehr) oder Ladebordstein unterscheiden.
Öffentliche Ladeinfrastruktur wird in Oftersheim vor allem in den Gebieten entstehen, wo die vielen (zukünftigen) E-Auto Besitzer keine oder nur eine eingeschränkte Möglichkeit haben, private Ladeinfrastruktur zu installieren. Private Ladeinfrastruktur jederzeit nutzen zu können, bedingt auch einen eigenen Stellplatz. Wenn man keinen eigenen Stellplatz zur Verfügung hat, dann muss das E-Auto bei an der Hauswand installierter privater Ladeinfrastruktur im öffentlichem Parkraum geladen werden. Für den öffentlichen Parkraum vor einer Hauswand mit privater Ladeinfrastruktur, entsteht natürlich kein Anrecht auf eine Parkplatz Reservierung. Wenn ein anderer Fahrzeughalter mit seinem PKW die private Ladeinfrastruktur temporär „zuparken“ sollte, dann ist das verkehrsrechtlich völlig korrekt. Um dem vorzubeugen, wäre das Anbringen eines privaten Reservierungs- oder Halteverbotsschildes unzulässig.
 
Öffentliche Ladeinfrastruktur gibt es in Oftersheim am Rathaus, Ecke Uhlandstraße / Robert-Koch-Straße, neben der Kurpfalzhalle, Ecke Franz-Schubert-Straße / Saarstraße, Ecke In den Auwiesen / Gartenstraße, Käthe-Kollwitz-Straße neben dem Kindergarten und beim Obst und Melonenhof Gieser.
 
Die Ladesäulen werden durch die MVV, deer und EnBW betrieben. Weitere Ladesäulen werden entstehen, die Entscheidung, ob diese dann auch dort errichtet werden, trifft immer der Ladesäulenbetreiber.

Kommunales Klimaschutzmanagement
Eichendorffstraße 2
68723 Oftersheim