1. Amtliche Bekanntmachung - Beteiligungsverfahren
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Röhlich – 1. Änderung“ Beschluss der Offenlage
Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in öffentlicher Sitzung am 06.05.2025 von dem Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Röhlich – 1. Änderung“ und der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 03.05.2025 Kenntnis genommen und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.Die gesetzlichen Grundlagen sind das Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 G vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I S. 394) und die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 05.03.2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Art. 1 18.03.2025 (GBI. Nr. 25).Der Gemeinderat hat bereits am 23.07.2024 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Röhlich“ gefasst. Es handelt sich bei dem Gebiet um eine Maßnahme der Innenentwicklung, für die der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden kann.Die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren hat zur Folge, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden darf.Zielsetzung des Änderungsverfahrens ist im Wesentlichen die Konkretisierung der Festsetzung der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung gemäß § 8 BauNVO im Sinne einer Sicherung der Ausnutzung vorhandener Bauflächen mit klassischen Gewerbebetrieben und dem Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie von gewerblichen Nutzungen anderer Art wie z.B. Bordellen oder Swinger-Clubs.Der Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften liegen in der Zeit vom 16.05.2025 bis 16.06.2025 im Verwaltungsgebäude, Eichendorffstraße 2, während der üblichen Dienstzeiten, öffentlich aus. Während der Offenlegungsfrist können Anregungen beim Bürgermeisteramt Oftersheim, Rathaus, Mannheimer Straße 49 oder im Bauamt, Eichendorffstraße 2, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB schriftlich zur Stellungnahme aufgefordert. Oftersheim, den 07.05.2025
gez.
Seidel
Bürgermeister